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   VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836   

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https://dejure.org/2008,24016
VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836 (https://dejure.org/2008,24016)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.10.2008 - Au 3 K 08.836 (https://dejure.org/2008,24016)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - Au 3 K 08.836 (https://dejure.org/2008,24016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen; verheiratet; Ehefrau; Nachbarort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl wegen des fehlenden Wohnsitzes; Kriterium des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen als für die Selbstverwaltung der Gemeinde bedeutsame Bindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt Gemeinderatswahl Waltenhofen

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wahlanfechtung der Gemeinderatswahl in Waltenhofen gescheitert

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wahlanfechtung der Gemeinderatswahl in Waltenhofen gescheitert

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gemeinderatswahl Waltenhofen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93

    Entbindung der Schulleiterin - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (BayVGH vom 5.12.1984, a.a.O., S. 274; VG Würzburg vom 5.10.1993, BayVBl 1994, 155/157; vgl. auch Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLkrWG, Anm. 2 zu § 1 GLkrWO).

    (1) Maßgeblich für die Bestimmung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Klägers, der verheiratet ist und unstrittig nicht von seiner Familie getrennt lebt, ist nach § 1 Satz 1 GLkrWO die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, in dem oben von der Rechtsprechung dargestellten Sinn (VerfGH vom 24.11.1966, a.a.O.; BayVGH vom 5.12.1994, a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993, a.a.O.), dass sich dort das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03

    Cannabiskonsum - regelmäßiger Konsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Ob ausnahmsweise ein Verwertungsverbot besteht, ist durch eine Abwägung im Einzelfall zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts zu bestimmen (vgl. Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 23 a zu § 86; VGH BW vom 16.6.2003, NJW 2003, 3004).
  • VGH Bayern, 20.08.2007 - 12 ZB 06.2658
    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Die Entscheidung, ob eine Auskunft aus den Strafakten oder Akteneinsicht gewährt wird (vgl. § 474 Abs. 2 und 3 der Strafprozessordnung/StPO), hat die um Auskunft angegangene Justizbehörde, nicht aber der Beklagte zu treffen, so dass die vom Kläger behauptete Fehleinschätzung die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens, für das der Beklagte die Verantwortung nach § 477 Abs. 4 Satz 1 StPO trägt, nicht in Frage stellen kann (vgl. BayVGH vom 20.8.2007, 12 ZB 06.2658).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 2.02

    Kommunalwahl; Gültigkeit der Wahl; Nichtzulassung eines Wahlvorschlages;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Die Vorschrift des Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), wonach in einem Verwaltungsverfahren nicht tätig werden darf, wer Angehöriger eines Beteiligten ist (Nr. 2), kommt aufgrund der in Art. 1 BayVwVfG geregelten Subsidiarität dieses Gesetzes nicht zur Anwendung; Vorrang hat das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. BVerwG vom 27.11.2002, NVwZ 2003, 619; so auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Auflage 2005, Rdnr. 67 zu § 2).
  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Aus der Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs (vom 28.2.1994, DÖV 1994, 517) kann nichts weiteres abgeleitet werden, da die Entscheidung im wesentlichen die bereits dargestellten Grundsätze wiedergibt; das gilt auch für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vom 20.9.2001, LKV 2002, 230).
  • StGH Bremen, 17.12.1993 - St 1/93

    Zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzung im Sinne des § 1 Abs. 1

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Soweit die Klagepartei auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Thüringen (vom 14.3.1997, DÖV 1997, 1001) und das Bremer Wahlprüfungsgericht II. Instanz (vom 17.12.1993, NJW 1994, 1526) verweist, kann aus diesen Judikaten für den vorliegenden Fall nichts anderes abgeleitet werden.
  • StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
    Aus der Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs (vom 28.2.1994, DÖV 1994, 517) kann nichts weiteres abgeleitet werden, da die Entscheidung im wesentlichen die bereits dargestellten Grundsätze wiedergibt; das gilt auch für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vom 20.9.2001, LKV 2002, 230).
  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 4 ZB 09.857

    Wählbarkeit nach Kommunalwahlrecht; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei

    Die aufgeworfenen Fragen lassen sich aus den geltenden Bestimmungen und der hierzu auch in jüngster Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 7.4.2009 Az. 4 ZB 08.3237; VG Augsburg vom 7.10.2008 Az. Au 3 K 08.836 in juris; vom 30.10.2008 Az. Au 3 K 08.1126 in juris) im Sinne der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beantworten.

    Vielmehr hat er ersichtlich daran festgehalten, dass die besondere Verbundenheit mit der Gemeinde an die vorwiegend benutzte Familienwohnung als Schwerpunkt der Lebensbeziehungen anknüpft (vgl. hierzu eingehend VG Augsburg vom 7.10.2008 Az. Au 3 K 08.836 in juris RdNrn. 39 bis 44).

  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126

    Gemeinderat; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung

    Diese Interpretation des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen durch § 1 Satz 1 GLKrWO ist auch gegenwärtig vom Willen des (parlamentarischen) Gesetzgebers gedeckt (vgl. hierzu eingehend VG Augsburg vom 7.10.2008 - Au 3 K 08.836).
  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127

    Kreistag; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung

    Diese Interpretation des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen durch § 1 Satz 1 GLKrWO ist auch gegenwärtig vom Willen des (parlamentarischen) Gesetzgebers gedeckt (vgl. hierzu eingehend VG Augsburg vom 7.10.2008 - Au 3 K 08.836).
  • VG Regensburg, 18.02.2009 - RN 3 K 08.02007

    Schwerpunkt der Lebensbeziehungen Verheirateter; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte

    Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden (vgl. VG Augsburg vom 7.10.2008 Az. Au 3 K 08.836; Büchner, Kommunalwahlrecht in Bayern, Art. 1 GLKrWG, Nr. 7).
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